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AdressänderungNach oben

Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer Telefonnummern dem Schulsekretariat und der Klassenlehrperson so schnell wie möglich mit.

AnsprechpersonNach oben

Haben Sie Fragen oder beschäftigen Sie Probleme? Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführenden Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung.

ArztterminNach oben

Arzttermine und Termine beim Zahnarzt sind möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

BeschwerdemanagementNach oben

Ab 01.08.2015 werden Beschwerden von Eltern in einem Reglement gemanagt.
Das entsprechende Formular finden Sie unter Formular Beschwerdemanagement

Dokumente:Ablaufschema_Beschwerdemanagement.pdf (pdf, 96.0 kB)
Beschwerdeformular_PDF.pdf (pdf, 49.5 kB)

BibliothekNach oben

Für alle Schulkinder der Primarschule Oensingen besteht eine Schulbibliothek. Die Kinder besuchen regelmässig mit ihren Lehrpersonen die Bibliothek. Die Bücherausleihe ist gratis. Bei Verlust eines Buches wird das Buch in Rechnung gestellt.

DiebstahlNach oben

Die Schule übernimmt keine Haftung für Dinge, die im Schulhaus gestohlen werden.

Dispensationsgesuch für FerienNach oben

  • Jedem Kind wird 1x in seiner Schullaufbahn (KG-6. Klasse) ein ausserordentlicher Ferienaufenthalt von max. 2 Wochen bewilligt. Das Gesuch muss schriftlich 6 Wochen im Voraus an die Schulleitung mittels Formular gestellt werden. Nicht bezogene Ferientage können nicht in einem 2. Gesuch gefordert werden.
  • Allfällige weitere Gesuche werden aufgrund der kantonalen Gesetzgebungen und Regelungen entschieden. Ferien gelten nicht als wichtigen Grund um dem Unterricht fernzubleiben.
  • Eine allfällige notwendige Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, dem Kind Arbeiten in den Urlaub mitzugeben.
Gesuche, welche von der Lehrperson oder der Schulleitung nicht bewilligt wurden und trotzdem durchgesetzt werden, haben unentschuldigte Absenzen im Zeugnis zur Folge. Im Wiederholungsfalle muss mit einer Busse oder einer Meldung an eine Amtsstelle gerechnet werden.

Dokument: Formular_Feriengesuch.docx (docx, 34.4 kB)

E-Trottinett und E-Bike auf dem SchulwegNach oben

Der Schulweg ist in der Verantwortung der Eltern. Immer mehr Kinder kommen mit E-Trottinetts zur Schule. Die Kantonspolizei Kanton Solothurn hat einen Flyer zum Thema E-Trottinett entwickelt. Der Flyer zeigt die rechtlichen Grundlagen.

Dokument: 202209-Flyer-E-Trottinett-und-E-Bike.pdf (pdf, 3392.3 kB)

Einschreiben KindergartenNach oben

Es findet kein Einschreiben für die neuen Kindergartenkinder statt.
Die betreffenden Eltern erhalten jeweils bis Anfang März detaillierte Informationen zur Anmeldung Ihrer Kinder.

ElternratNach oben

Zweck und Ziel des Elternrates
Der Elternrat fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern, Lehrerschaft und Schulleitung sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten. Damit soll die Verantwortung für das Kind gemeinsam wahrgenommen werden.
Organisation
Der Elternrat besteht aus je 2 Delegierten aus jeder Klasse, die jeweils für ein Jahr gewählt werden, und arbeitet in Stufengruppen (KG, 1./2 Klassen, 3./4. Klassen und 5./6. Klassen). Diese sind im Vorstand mit je 2 Personen vertreten. In jeder Stufe hat eine Lehrperson ohne Stimmrecht Einsitz, im Vorstand ein Mitglied der Schulleitung und eine Lehrperson.
Wahlen
An den Informationselternabenden der Klassen im neuen Schuljahr wird bei Bedarf durch bestehende Mitglieder des Elternrates die Wahl vorgenommen.
Wir freuen uns, wenn sich aus jeder Klasse zwei Eltern zur Wahl stellen um im Elternrat mitzuarbeiten.
Mehr Infos unter: www.elternrat-oensingen.ch

EnglischNach oben

Englischunterricht erhalten die Schüler/innen ab der 5. Klasse der Primarschule.

FranzösischNach oben

Französischunterricht erhalten die Schüler/innen ab der 3. Klasse der Primarschule.

HausaufgabenhilfeNach oben

Für Kinder, die Probleme mit den Hausaufgaben haben, bieten wir eine Hausaufgabenhilfe an.

Anmeldung: Eltern und Lehrperson melden das Schulkind mittels Formular bei der Leitung Tagesschule an.
Es besteht die Möglichkeit, das Kind nur an einem Tag anzumelden.

Aufnahme: Aufgenommen werden je nach Platzangebot alle Kinder der Primarschule Oensingen.
Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.

Kosten: Die Kosten für die Eltern betragen pro Tag je Fr. 5.00.

Kontakt: Theres Kummer

Dokument: 2023_Anmeldeformular_Tagesschule.docx (docx, 62.4 kB)

JokertageNach oben

Die Schüler dürfen nach kantonalem Gesetz (vergleiche VV zum Volksschulgesetz, §28) dem Unterricht für 2 Tage pro Schuljahr fern bleiben. (Jokertage)
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres.
Der Bezug der Jokertage ist der Klassenlehrperson rechtzeitig, spätestens aber 3 Tage vor Bezug, mitzuteilen. Die Lehrperson entscheidet über die Bewilligung.
Einschränkung: Jokertage können nicht während Klassenlagern, Projektwochen, am 1. Schultag des Schuljahres oder an anderen speziellen Anlässen bezogen werden.
Mit nachfolgendem Formular können Sie die gewünschten Jokertage bei der Klassenlehrperson beantragen.

Dokument: Formular_Jokertage.docx (docx, 34.4 kB)

KindergartenNach oben

Der Besuch des Kindergartens dauert zwei Jahre und ist seit Einführung von Harmos im Sommer 2012 nach dem Volksschulgesetz obligatorisch. Der 31. Juli gilt als Stichtag. Jedes Kind, welches bis dahin das 4. Altersjahr vollendet hat, tritt in den Kindergarten ein. Die Eltern können die Verschiebung des Kindergarteneintritts für ihr Kind um ein Jahr verlangen. Bitte teilen Sie dies der Schulleitung bis Ende April mündlich mit.
Die Kinder werden im Kindergarten in ihrer Entwicklung nach Zielen des Lehrplans ganzheitlich begleitet, unterstützt und gefördert.

Kontakt: Maja Wyss

KonflikteNach oben

Wo Menschen zusammen arbeiten, können Probleme entstehen. Zur Lösung bitten wir die Eltern den Dienstweg einzuhalten:

•Suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der entsprechenden Lehrperson.
•Falls keine Einigung gefunden wird, beziehen Sie die Schulleitung ein.
•Bei weiteren Differenzen setzen Sie sich bitte mündlich oder schriftlich mit dem Gemeinderat Ressort Bildung in Verbindung.

KopfläuseNach oben

Nach den Sommerferien werden alle Schulkinder auf Kopfläuse untersucht. Werden bei diesen Kontrollen Läuse entdeckt, werden die betreffenden Eltern telefonisch oder schriftlich informiert. Informationen zur Bekämpfung finden Sie unter www.lausinfo.ch.
Wenn Sie unter dem Schuljahr Läuse auf dem Kopf Ihrer Kinder entdecken, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson.

Kostenbeteiligung VerpflegungNach oben

Kostenbeteiligung Verpflegung

Die Kostenbeteiligung Verpflegung gilt im Gegensatz zum unzumutbaren Schulweg nur für Schüler der Volksschule mit auswärtigem Schulbesuch (z.B. Schüler einer Talentförderklasse), da hier das ÖV-Gesetz nicht greift. Es gilt das Volksschulgesetz, in welchem die Änderung noch nicht vorgenommen wurde.

Gesuchsformular und Merkblatt

www.oensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=66305

KrankheitsfallNach oben

Im Fall einer Erkrankung des Kindes sollte die Klassenlehrperson wenn möglich am Vorabend, spätestens aber am Morgen vor dem Unterricht informiert werden.
Ihr Kind kann per Klapp oder Telefon 062 388 05 70 abgemeldet werden.

Merkblatt für die ElternNach oben

Die wichtigsten Informationen für den Schulbesuch Ihrer Kinder kurz zusammengefasst.

Dokument: Merkblatt für die Eltern (doc, 285.1 kB)

MusikschuleNach oben

Die Musikschule Oensingen-Kestenholz vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine qualitativ hoch stehende musikalische Ausbildung.
www.musikschule-oeke.ch

Nachhilfe-UnterrichtNach oben

Für den privaten Nachhilfe-Unterricht nehmen die Eltern direkt mit der Person auf der beiliegenden Liste Kontakt auf.

Dokument: Private Nachhilfe (docx, 23.5 kB)

PausenäpfelNach oben

Nach den Herbstferien wird jeweils für 2 Wochen gratis eine Pausenapfel-Aktion durchgeführt.

PedibusNach oben

Der Schulweg kann für Kindergarten- und Schulkinder der Unterstufe eine Herausforderung darstellen. Dies führt dazu, dass manche Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Als Alternative zum Elterntaxi gibt es den Pedibus. Dabei geht eine Gruppe von Kindern unter Führung einer erwachsenen Person zu Fuss zur Schule. Fahrplan und Strecke werden durch die Familien bestimmt, die beim Pedibus mitmachen. Als kantonale Koordinationsstelle unterstützt Sie so!mobil beim Aufbau einer Pedibus-Linie von Ihrem Wohnort bis zum Schulhaus. Melden Sie sich bei uns via Email info@so-mobil.ch. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Auf der Webseite www.pedibus.ch finden Sie weitere nützliche Informationen zum Angebot.

Dokument: Pedibus (png, 11.0 kB)

SchularztNach oben

In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.
Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergarten (Sehtest), in der 1. Klasse, sowie in der 4. und 8. resp. 9. Klasse durch ärztliche Vorsorgeuntersuchungen überprüft.
Diese kann beim Hausarzt oder Kinderarzt durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse. Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den Pflichtleistungen.
Die Eltern werden von der Schulleitung zur Untersuchung eingeladen.

Schulaustritt / WegzugNach oben

Planen Sie von Oensingen wegzuziehen, so bitten wir Sie, sich bei der Lehrperson und dem Schulsekretariat frühzeitig zu melden. Die Schülerüberweisung wird vom Schulsekretariat erstellt und direkt an die neue Schulgemeinde weitergeleitet.

Kontakt: Priska Kamber

SchulbesucheNach oben

Elternbesuche im Klassenzimmer sind immer möglich.

SchuleintrittNach oben

Als Neuzuzüger in Oensingen können Sie mit nachfolgendem Formular Ihr Kind für die Schule anmelden.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die Primarschule Oensingen (online oder per Post)
Das Sekretariat wird sich nach Eingang des Formulars bei Ihnen melden.

Kontakt: Priska Kamber

Dokument: Personalblatt_Schuler.rtf (rtf, 498.6 kB)

SchulhausordnungNach oben

Dokument: Schulhausordnung_PS_Oensingen.pdf (pdf, 310.1 kB)

SchulsozialarbeitNach oben

Die Schulsozialarbeit ist ein kostenloses und freiwilliges Angebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen. Die Informationen werden vertraulich behandelt.

Dokument: Flyer_SSA_2021.pdf (pdf, 6598.2 kB)

SchulzahnpflegeNach oben

Eine Zahnarztuntersuchung pro Schuljahr ist für alle SchülerInnen (im Kindergarten- und Volksschulalter) obligatorisch. Die Vorsorgeuntersuchung wird bei allen Primarschüler/innen in der Kinderzahnarztpraxis in Oensingen durchgeführt und von der Einwohnergemeinde bezahlt.
Zweimal jährlich findet in den Schulzimmern eine Lektion zur Zahnprophylaxe statt. Ihr Kind erhält wertvolle Hinweise und Kenntnisse zum Schutz und zur Pflege seiner Zähne.

SchülerratNach oben

Aufgrund unseres Leitbildes möchten wir in unserem Schulhaus die Schülerpartizipation fördern. Ein Ziel der Schülerpartizipation ist, die demokratischen Regeln erfahrbar zu machen. Das Schulische Umfeld bietet genug Themen, an denen die Schülerinnen und Schüler die Abläufe unserer Demokratie altersgemäss üben lernen. Aus diesem Grund führten wir im Schuljahr 2009/10 einen Schülerrat ein, der auf der Basis des Klassenrats in allen Klassen entstand.

Sicherer SchulwegNach oben

Schulweg

Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler liegt bei Ihnen als Eltern. Sie sind für das Verhalten Ihres Kindes auf dem Schulweg zuständig. Auf dem Schulweg kann Ihr Kind vielfältige soziale Erfahrungen machen, welche die Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen können. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. Wir bitten Sie deshalb, Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.

Sicherer Schulweg

Im Ratgeber erhalten SIe wertvolle Tipps für die Sicherheit von Kindern im Strassenverkehr, er informiert Sie über Verhalten, Wahrnehmung und Sichtbarkeit von Kindern im Strassenverkehr.

www.c-end-a.com/ch/.../sicherer-schulweg-informationen-fuer-kinder-und-eltern

 

 

SommerlagerNach oben

Jedes Jahr findet in der ersten Sommerferienwoche ein Lager für Schüler/innen ab der 3. Klasse statt. Unser Lagerhaus befindet sich in Bellwald/VS.

TagesschuleNach oben

Die Tagesschule befindet sich in den neu eingerichteten, kinderfreundlichen Räumlichkeiten im Trakt B der Primarschule Oberdorf (Zimmer 13/14).

An vier Tagen pro Woche können Kinder vom grossen Kindergarten bis zur 6. Klasse von 11.45 - 17.00 Uhr verschiedene Angebote der Tagesschule besuchen. Betreut werden sie von sechs Tagesschulmitarbeitenden. Die Kinder werden, je nach Modul, verpflegt, bei der Erledigung von Hausaufgaben unterstützt und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt. Die Anmeldung efolgt jeweils für ein Schuljahr und ist nach Einheiten buchbar.

Bei Krankheit oder wenn die Tagesschule aus anderen Gründen nicht besucht werden kann, ist das Kind bis spätestens 07.30 Uhr bei der Tagesschulleiterin abzumelden. Abmeldungen haben grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

Tagesschulleitung:       

Theresia Kummer

E-Mail: t.kummer@oensingen.ch

Natel 079 929 19 37

 

Betriebskonzept, neues Betriebskonzept - das Wichtigste in Kürze, sowie Anmeldeformular sind als Download, bei der Tagesschule und im Schulsekretariat erhältlich.

                                                                                                                

Kontakt: Theres Kummer

Dokument: 2023_Anmeldeformular_Tagesschule.docx (docx, 57.5 kB)

Tagesschule BetriebskonzeptNach oben

Betriebskonzept 2023-24

Kontakt: Theres Kummer

Dokument: 2023_Kurzfassung_Betriebskonzept.docx (docx, 71.4 kB)

UnfallversicherungNach oben

Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) haben die Schulen keine spezielle Schülerunfallversicherung mehr abzuschliessen. Der gesamte Versicherungsschutz für die Bereiche Krankheit, Unfall, Invalidität und Todesfall liegt somit in der Verantwortung der Eltern.

Unzumutbarer SchulwegNach oben

Gemäss §8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 28. Juni 2022 (Stand 1. Januar 2023) trägt der Kanton die Kosten der Schulträger für den Transport der Schüler der öffentlichen Volksschulen einschliesslich der öffentlichen progymnasialen und gymnasialen Klassen, die der obligatorischen Schulzeit zugerechnet werden, sofern der Schulweg unzumutbar ist.

Gemäss Volksschulgesetz umfasst die solothurnische Volksschule die Regelschule (KIndergarten, Primarschule, Sekundarschule, spezielle Förderung) sowie die kantonalen Spezialangebote.

Die Vorgaben eines unzumutbaren Schulweges für alle volksschulpflichtigen Schüler der Einwohnergemeinde Oensingen bis und mit 6. Primarklasse (= 8. Schuljahr, exkl. Schülerinnen und Schüler von regionalen Kleinklassen und von sonderpädagogischen Schulen) sowie für die Schüler der 1. Klasse Gymnasiums (=11. Schuljahr) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Unzumutbarer Schulweg" auf der Homepage der Einwohnergemeinde Oensingen.

Details und Formulare finden Sie unter:

https://www.oensingen.ch/dienstleistungen/40570?

 

VeloNach oben

Ab der vierten Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler für den Schulweg das Velo benützen. Es wird auf eigene Verantwortung mitgenommen und ist ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

Übertritt in die SekundarschuleNach oben

Der Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule erfolgt ab Schuljahr 2017/2018 nach dem Empfehlungsverfahren. Eine Arbeitsgruppe der Verbände Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO), Schulleiterinnen und Schulleiter Solothurn (VSL SO) und des Volksschulamtes hat die Änderungen erarbeitet.

Die Zuteilung in ein Anforderungsniveau B, E oder P der Sekundarschule setzt die entsprechende Eignung und Empfehlung der Klassenlehrperson voraus. In der Entscheidfindung werden die Erziehungsberechtigten und die Schüler und Schülerinnen einbezogen.

An den Standortgesprächen soll anhand eines Beobachtungsinstruments für Eltern und Lehrpersonen eine möglichst optimale Lösung für die Schülerinnen und Schüler gefunden werden. Auf diese Weise erfolgt der Übertritt ganzheitlich.

Bei Uneinigkeit zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten können die Schülerinnen und Schüler an einer Kontrollprüfung teilnehmen. Die Zuteilungsentscheidung kann durch diese Prüfung bestätigt oder geändert werden.

Die Änderungen am Übertrittsverfahren werden vom LSO, dem VSL SO und den politischen Entscheidungsträgern unterstützt.

ZnüniNach oben

Wir empfehlen allen Kindern einen gesunden, zähneschonenden Znüni.


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